Katholische Nachrichten

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Tradition: 1974 - 1983 - 2026, semper idem

Die katholische Glaubenserklärung, welche die Priesterbruderschaft St. Pius X. am 24. Juni 2026, eine Woche vor den Bischofsweihen am 1. Juli, an Papst Leo XIV. und alle Kardinäle richtete, steht in direkter Kontinuität zu dem offenen Brief von Erzbischof Marcel Lefebvre und Bischof Antonio de Castro Mayer vom 21. November 1983, neun Jahre nach der berühmten Grundsatzerklärung vom 21. November 1974, und fünf Jahre vor den Weihen vom 30. Juni 1988. Die Krise in der Kirche dauert an, die Lehre der Kirche bleibt bestehen.

Die beiden Bischöfe, die 1988 gemeinsam Weihen vollzogen, schrieben 1983 an Johannes Paul II: „Tausende Geistliche und Millionen Gläubige leben in Angst und Ratlosigkeit angesichts der ‚Selbstzerstörung der Kirche‘.“ Die Irrtümer in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils, die nachkonziliaren Reformen und insbesondere die Liturgiereform, die durch offizielle Dokumente verbreiteten falschen Vorstellungen sowie die Machtmissbräuche der Hierarchie stürzen sie in Verwirrung und Ratlosigkeit.“

„Unter diesen schmerzlichen Umständen verlieren viele den Glauben, die Nächstenliebe erkaltet, und das Konzept der wahren Einheit der Kirche verschwindet in Zeit und Raum. Aus diesem Grund erlauben wir uns, diesem Brief einen Anhang [mit dem Titel: Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Irrtümer der konziliaren Ekklesiologie] beizufügen, der die Hauptirrtümer enthält, die dieser tragischen Situation zugrunde liegen und die im Übrigen bereits von Ihren Vorgängern verurteilt wurden.“

„Die folgende Liste enthält eine Aufzählung dieser Irrtümer, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit: ▫️ Eine „latitudinaristische“ und ökumenische Auffassung von der Kirche, die in ihrem Glauben gespalten sei, insbesondere im Syllabus, Nr. 18 (DS 2918) verurteilt. ▫️ Eine kollegiale Leitung und eine demokratische Ausrichtung der Kirche, die insbesondere vom Ersten Vatikanischen Konzil (DS 3055) verurteilt wird. ▫️ Eine falsche Auffassung von den natürlichen Menschenrechten, die im Dokument über die Religionsfreiheit deutlich zum Ausdruck kommt und insbesondere durch „Quanta cura“ (Pius IX.) und „Libertas præstantissimum“ (Leo XIII.) verurteilt wurde. ▫️Eine irrtümliche Auffassung von der Macht des Papstes (vgl. DS 3115). ▫️Eine protestantische Auffassung vom heiligen Messopfer und von den Sakramenten, verurteilt vom Konzil von Trient, Sess. XXII. ▫️Schließlich ganz allgemein die freie Verbreitung von Häresien, gekennzeichnet durch die Abschaffung des Heiligen Offiziums.“

Wie es im Begleitschreiben zum katholischen Glaubensbekenntnis vom 24. Juni 2026 an Leo XIV. heißt: „Der Text, den wir Ihnen überreichen, ist kein fruchtloses Geschwätz einer Gruppe von Nostalgikern, sondern der notwendige, friedliche und entschlossene Ausdruck unseres Glaubens. “ Dabei wird ein Wunsch formuliert, den alle Priester und Gläubigen teilen, die der zweitausendjährigen Tradition verbunden sind: „Wir hoffen, dass dieser lehrmäßige Text eines Tages als Grundlage für eine offene Diskussion mit dem Heiligen Stuhl dienen kann, in einer friedlichen, brüderlichen und liebevollen Atmosphäre.“

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Tradition: Kann ich bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. wirklich gültig beichten?

Es ist eine Frage, die im Stillen viele bedrückt: Ich habe gebeichtet – aber war die Lossprechung überhaupt gültig? Wer bei einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. beichtet, hört mitunter den Vorwurf, diesen fehle die kirchliche Vollmacht dazu. Doch diese Sorge ist unbegründet. Das Kirchenrecht selbst zeigt: Die Kirche ist eine Mutter, die ihren Kindern den Weg zur Vergebung nicht verstellt, sondern öffnet – gerade in Zeiten der Not. Von Pater Matthias Gaudron.

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